Jetzt den Online-Kündigungsbutton integrieren lassen! Wir haben die passende Lösung.

Wer, wie die allermeisten Stadtwerke und Versorger, (auch) online Lieferverträge mit seinen Kunden abschließt, musste diesen Kunden bisher nur die Möglichkeit einräumen, diese Verträge in Textform auch wieder kündigen zu können.

  Also zum Beispiel per Brief, per Mail oder auch mit dem guten alten Faxgerät.

Das ändert sich dieses Jahr am 1. Juli!

Ab dem 1. Juli 2022 muss es – so die Vorgabe – genauso einfach sein, seinen Vertrag online zu kündigen, wie dieser zuvor online geschlossen wurde. Im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ vom September 2021 wurde dies sehr eindeutig festgelegt. Die Bundesregierung erklärt dazu:

„Ab dem 1. Juli 2022 wird für dauernde Schuldverhältnisse ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt.“

(Zur Presseerklärung der Bundesregierung)

Das ist allerdings oft viel schwieriger als zunächst gedacht!

Denn der sprichwörtliche Teufel steckt tatsächlich im Detail. Nicht nur, dass für die kündigungswilligen Kunden ein unter allen Umständen stets gut sichtbarer (!), ständig verfügbarer und leicht bedienbarer Button auf der Webseite platziert werden muss – der Kündigungsvorgang muss für den Kunden auch besonders transparent und belegbar ausgestaltet sein.

Die renommierte Rechtsberatung HÄRTING erklärt dazu:

„Genau genommen sind sogar zwei anklickbare Schaltflächen erforderlich: eine, über die Verbraucher:innen die Kündigung einleiten können und die auf eine Bestätigungsseite zur Angabe weiterer Informationen weiterleitet und eine, über die die Kündigung tatsächlich erklärt werden kann.“

Wichtig ist den Experten zufolge offenbar außerdem:

Eindeutiger Wortlaut:

  • Alle Buttons müssen eindeutig bezeichnet sein. Es muss also klar sein, dass damit eine Kündigung eingeleitet wird.

Bestätigungsseite mit spezifischen Angaben:

  • Vor der Betätigung des Kündigungsbuttons auf der Bestätigungsseite müssen dort Angaben gemacht werden können, die eine eindeutige Identifizierung sowie eine unverwechselbare Definition der Rahmenbedingungen festhalten.

(Belegbarer) Zugriff auf die Kündigungserklärung:

  • Zum Beispiel dadurch, dass die Kündigung sofort elektronisch bestätigt wird (z.B. per E-Mail) und dauerhaft gespeichert werden kann – zum Beispiel als PDF.

Eine ausführliche Darstellung der Notwendigkeiten, wie sie die Experten von HÄRTING definieren, finden Sie auf deren Website.
(Unsere Zusammenfassung deren zentraler Empfehlungen hat keine rechtsverbindliche Wirkung.)

Gravierende Konsequenzen bei Nichtbeachtung:

Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Gesetzes mit der vorgeschriebenen Einführung eines Kündigungs-Buttons sind dabei übrigens nicht unerheblich. Die Bundesregierung erklärt dazu:

„Erfüllt der Unternehmer die Voraussetzungen dafür nicht, kann ein Verbraucher einen Vertrag, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“

Planungssicherheit stünde dann für den entsprechenden Versorger in den Sternen!

Wir helfen Ihnen aus dieser Misere!

Frage: Wer kann den Kündigungsbutton unter Beachtung all dieser Vorgaben kurzfristig, zu überschaubaren Kosten und bei unterschiedlichen Website-Techniken für Versorger umsetzen?

Antwort: Wir von Häusler & Bolay Marketing GmbH.

Tatsächlich haben wir den Kündigungsbutton bereits für mehr als einen Versorger längst umgesetzt – und (nach erfolgreicher Rechtsprüfung durch die juristischen Berater des Versorgungsunternehmens) auch schon funktionsfähig aufgeschalten.

SIE sind Stadtwerk oder Versorger und benötigen auch einen solchen Kündigungs-Button?

Dann lassen Sie sich bei der Umsetzung von uns helfen.

  Sichern Sie sich am besten jetzt gleich einen für Sie unverbindlichen und kostenfreien Erst-Beratungstermin über unser Kalendertool:

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Kontaktdaten

Ich freue mich auf ein Kennenlernen.

hallo@haeuslerundbolay.de

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Häusler & Bolay Marketing GmbH
Alexanderstraße 14, 95444 Bayreuth

Ralf Bolay (GF)